BaFin Beratung für Emittenten PDF Drucken E-Mail
 

BaFin-Beratung für Emittenten

Neben der Betreuung aufsichtsrechtlicher Verfahren führen wir für Emittenten Gestattungs- bzw. Billigungsverfahren vor der BaFin durch. Hierbei betreuen wir Unternehmen, für welche in unserem Hause auch die Konzeption der Beteiligung und die weitere (rechtliche) Betreuung stattfindet, aber auch Unternehmen mit bestehenden Beteiligungen bzw. Verkaufsprospekten fremder Anbieter.

Daneben haben auch kapitalsuchende mittelständische Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben des Kreditwesengesetzes und insbesondere die Abgrenzung zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen und Bankgeschäften zu beachten, damit sie nicht den weitgehenden Zulassungs- und Meldepflichten des Kreditwesengesetzes unterliegen. In diesem Zusammenhang sind bei der Ausgestaltung der Verkaufsprospekte und der Beteiligungsbedingungen zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten.

Um von vornherein eine Konfrontation mit der BaFin zu vermeiden, führen wir für Sie bei Bedarf im Rahmen eines Auskunftsverfahren eine Anfrage bei der BaFin durch, um die bankaufsichtsrechtliche Unbedenklichkeit des Beteiligungsangebotes bescheinigen zu lassen.