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Emissionsprospekte
Grundsätzlich ist für Finanzierungen über den Kapitalmarkt, d.h. das öffentliche Angebot von Beteiligungsprodukten zwingend ein sog. Emissionsprospekt notwendig. Dieser ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu prüfen und die Veröffentlichung zu genehmigen.
Wir beraten und betreuen in diesem Bereich Unternehmen von der Auswahl der geeigneten Vorgehensweise und der Konzeption des Kapitalanlageproduktes bis hin zur Erstellung bzw. Überprüfung der notwendigen Emissionsprospekte.
Insbesondere sind wir hier auf folgenden Gebieten tätig:
* Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Genusscheine, etc.) * Vermögensanlagen (KG-Fonds, stille Beteiligungen, Genussrechte, etc.) * Erstellen bzw. Überarbeiten von Prospekten * Erstellen von Nachträgen * Prospektprüfungen * Gestaltungen von Beteiligungsverträgen * Durchführung des BaFin-Verfahrens
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