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Vermögensanlagen Gemäß § 8 f des Verkaufsprospektgesetzes hat ein Unternehmen bei einem öffentlichen Angebot bestimmter Beteiligungen oder Anteile einen Verkaufsprospekt anzufertigen. Dieser Prospekt ist anhand enger gesetzlicher Vorgaben zu erstellen und hat dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlage zu ermöglichen. Der Prospekt wird von der BaFin auf seine inhaltliche Vollständigkeit geprüft und ist nach dessen Gestattung vom Unternehmen zu veröffentlichen. Ist der Prospekt fehlerhaft oder gar nicht erstellt und veröffentlicht worden, so kann dies zu Ersatzansprüchen der jeweiligen Investoren gegenüber dem Unternehmen führen. Gängigste Formen der angebotenen Vermögensanlagen sind Genussrechte, stille Beteiligungen und Kommanditbeteiligungen. Vermögensanlagen werden im Gegensatz zu Wertpapieren nicht verbrieft und sind daher nur eingeschränkt handelbar. Im Rahmen unseres Dienstleistungsangebotes erstellen wir den für das von Ihnen angestrebte Beteiligungsangebot benötigten Verkaufsprospekt und sorgen im Dialog mit der BaFin für die reibungslose Durchführung des Genehmigungsverfahrens. |
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