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Wertpapiere Gemäß § 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ist bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren ein Wertpapierprospekt zu erstellen, billigen zu lassen und zu veröffentlichen. Anders als Prospekte für Vermögensanlagen werden Wertpapierprospekte von der BaFin nicht nur auf Vollständigkeit, sondern zusätzlich auf Kohärenz und Verständlichkeit geprüft. Die Prüfung geht somit weiter und ist bedeutend intensiver. Ein Wertpapierprospekt hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ab Veröffentlichung. Ist der Prospekt fehlerhaft oder ein solcher nicht erstellt oder veröffentlicht, so kann dies zu Ersatzansprüchen der jeweiligen Investoren gegenüber dem Emittenten führen. Gängigste Formen der an den Märkten angebotenen Wertpapiere sind Aktien, Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) und Genussscheine. Im Unterschied zu Vermögensanlagen werden Wertpapiere verbrieft und sind damit grundsätzlich frei handelbar. Im Rahmen unseres Dienstleistungsangebotes erstellen bzw. überprüfen wir den für das von Ihnen angestrebte Beteiligungsangebot benötigten Wertpapierprospekt und sorgen im Dialog mit der BaFin für die reibungslose Durchführung des Billigungsverfahrens. |
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