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Mandat und Vergütung
Zur Vorbereitung einer Beratung bzw. eines Mandates ist zunächst Ihre Kontaktaufnahme nötig. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine kurze Mail oder benutzen Sie unser Kontakt-Formular, um uns erste Informationen zukommen zu lassen. In jedem Fall ist Ihr Erstkontakt mit uns kostenfrei. Bevor Kosten entstehen werden Sie informiert.
Für den Fall, dass wir für Sie tätig werden sollen, können Sie uns ein Einzelfallmandat, aber auch ein Dauerberatungsmandat bzw. Rahmenmandat erteilen.
Die jeweiligen Honorare richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In einigen Fällen besteht aber auch die Möglichkeit, mit uns ein Honorar zu vereinbaren. So kann z.B. ein Pauschalhonorar als Festpreis, ein Stundenhonorar mit klaren Abrechnungsstrukturen oder auch ein monatliches Beratungshonorar für Sie wirtschaftlich sinnvoll sein.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, holen wir gern für Sie eine Deckungszusage ein. Sie umfasst in der Regel die gesetzlichen Gebühren, eventuelle Gerichtskostenvorschüsse sowie die Kosten eines gerichtlich angeordneten Gutachtens und natürlich die Rechtsanwaltskosten. So können Sie Ihre Interessen ohne eigenes finanzielles Risiko verfolgen. Sprechen Sie uns bitte gleich beim ersten Kontakt über Ihre Versicherung!
Bei aussichtsreichen Rechtstreitigkeiten mit größeren Streitwerten im Klageverfahren kann auch ein so genannter Prozessfinanzierer die Kosten übernehmen. Im Erfolgsfalle erhält der Finanzierer dann einen Teil der erstrittenen Summe. Wir informieren Sie gerne!
Formulare
Hier stehen Ihnen einige wichtige Formulare und Dokumente zum Download zur Verfügung.
Bei jeder Beauftragung benötigen wir eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht, die Sie uns am besten vorab per Fax oder als Anhang zu einer E-Mail zukommen lassen. Idealerweise senden Sie uns die Vollmacht zusätzlich per Post im Original zu. Bitte beachten Sie, dass alleine durch die Übersendung eines ausgefüllten Formulars, insbesondere einer Vollmachtserklärung noch kein Mandatsverhältnis begründet wird.
* Vollmachtsformular * Prozesskostenhilfeantrag
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